von Hans-Jürgen Fuchs
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(Keine) Plakatierung in den Stadtteilen
von Hans-Jürgen Fuchs
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Ich habe etwas gegen Nörgler. Menschen, die an allem etwas auszusetzen haben und nie zufrieden sind. Aber manchmal ist es notwendig, selbst zum Nörgler zu werden. So zum Beispiel bei der Neuordnung der Plakatierung in Heidelberg. Da gab es eine Verordnung, die faktisch den Vereinen vor Ort das Plakatieren verboten. Zweieinhalb Jahre lang galt diese – nun soll es eine Neuordnung geben.
Die erste Fassung dieser Neuordnung lehnten wir im Stadtteilverein massiv ab, mit der Folge, dass nahezu alle Gemeinderatsfraktionen Änderungsvorschläge in die Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur einbrachten. Am weitesten ging der Vorschlag der SPD Fraktion, der dann auch angenommen wurde. Die Stadt liegt deshalb nun einen veränderten Entwurf für die Plakatierungsverordnung vor. Diese greift nahezu alle Vorschläge des SPD-Antrags und damit der Stadtteilvereine auf. So wird zum Beispiel der Nutzerkreis für die stadtteilbezogenen Netze deutlich ausgedehnt und auch die Anzahl der Plakate wird deutlich erhöht. Können wir also mit der geplanten Neuregelung zufrieden sein?
Wie gesagt, ich mag keine Nörgler. Und in der Regel muss man sich auch mit Kompromissen zufrieden geben. Aber manche Kompromisse sind faul und enthalten ein kleines Element, was dazu führt, dass der Kompromiss insgesamt entwertet wird. Und das ist meines Erachtens weiter Neufassung der Neuregelung der Fall.
Die Vorlage der Stadt ist hier ein wenig unklar, aber es sieht so aus, dass sie weiterhin darauf besteht, dass die Vereine vor Ort für die Plakatierung von der Stadt angeschaffte, spezielle mobile Doppelplakatsständer nutzen müssen. Im SPD-Antrag heißt es: „Die Plakatierungserlaubnis gilt bis zum Din A1-Format … Die Plakatierungserlaubnis umfasst Ständer oder gehängte Plakate.” In der städtischen Neu-Vorlage steht dagegen „Die mobilen Plakatträger umfassen jeweils zwei Plakate in der Größe DIN A2.”
Diese Plakatständer sollen irgendwo gelagert werden, wo lässt die Vorlage offen. Die plakatierenden Vereine müssen dann die Plakatsständer abholen und sie selbst an klar definierten Stellen aufhängen. Und zwei Wochen später wieder abhängen zurückbringen. 15 bis 30 Plakatständer. Da reicht kein ormaler PKW, geschweige denn ein Fahrradanhänger, mit dem wir früher die Plakatpappen transprtiert hatten.
Während also die großen Veranstalter ihre Plakate direkt an die Plakatierfirmen liefern lassen und im Anschluss nur eine Rechnung zahlen, sollen die kleinen Akteure vor Ort die Plakatsständer jedesmal neu abholen, hängen, abhängen und zurückbringen. Und dafür noch eine Gebühr zahlen. Fazit: Auch die Neuregelung der Neuregelung ist nur äußerst schwer handhabbar. Sie schafft das Problem nur scheinbar aus der Welt. Kaum ein Verein wird diese regelung nutzen und in ein, zwei Jahren wird man sagen, wir benötigten die Plakatierungsmöglichkeiten ja gar nicht. Durch eine kleine Änderung wird so der Wille der Gemeinderatsfraktionen ausgehebelt und die neue Lösung bleibt die alte Plakatierungsverhinderungsverordnung.
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